Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil erlassen, das die Rechte von Urlauber:innen stärken soll. Grund dafür waren unter anderem die Veranstalterpleiten in Folge der Pandemie. Was du zum Thema Pauschalreise, Flugverspätung und Co. wissen musst und was das EuGH-Urteil bedeutet, das erfährst du hier.

Pauschalreise Flugverspätung: die ersten Schritte

Der Blick geht nach oben und auf der Anzeigetafel steht, dass dein Flieger verspätet ist. Doch wie geht es jetzt weiter?

Wende dich zunächst an deine Fluggesellschaft, um dich über die Situation zu informieren. Lass dir im nächsten Schritt die Verspätung oder gar die Annullierung deines Fluges bestätigen. So hast du einen Nachweis für eventuelle Entschädigungen oder Rückerstattungen. Sammle auf jeden Fall alle Belege und Nachweise über die Kosten, die dir durch den verspäteten Flug entstanden sind. Zusätzlich kannst du auch Mitreisende als Zeug:innen um ihre Kontaktdaten bitten und bei Pauschalreisen auch deinen Reiseveranstalter kontaktieren.

Die nächsten Schritte hängen davon ab, ob du deine Reise noch antrittst oder nicht, etwa wegen zu großer Verspätung.

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Reise wird noch angetreten? Das ist interessant zu wissen

Wenn du deine Reise noch antreten kannst, hast du eventuell noch Anspruch auf bestimmte Möglichkeiten, wie eine Ersatzbeförderung oder eine kostenlose Umbuchung. Wenn die Fluggesellschaft dir keinen Ersatzflug anbieten kann, kannst du selbst einen alternativen Flug buchen und dir diesen später in Rechnung stellen lassen. Du kannst auch verlangen, dass die Fluggesellschaft den ursprünglichen Flug kostenlos storniert.

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Wenn dein Flugzeug mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen ankommt, kannst du eine pauschale Entschädigung verlangen. Hier lohnt sich ein Blick in die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Die Verordnung gilt allerdings nur für EU-Flüge, bei denen Abflug- und Zielflughafen innerhalb der EU liegen.

Reise wird nicht mehr angetreten? Das musst du wissen

Ab einer Verspätung von fünf Stunden kannst du vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen. Bei einem Flug mit mehreren Zwischenlandungen kannst du nach einer Teilbeförderung zu einem anderen Flughafen ab einer Verspätung von fünf Stunden die Rückbeförderung zum Abflughafen verlangen.

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Übrigens, ab einer Wartezeit von zwei Stunden steht dir eine Verpflegung mit Essen und Getränken zu. Bei einem Ersatzflug am nächsten Tag kannst du ein Hotel für die Übernachtung und einen Transport hin und zurück verlangen.

Pauschalreise Flugverspätung: Ausgleichszahlung

Wenn eine Nichtbeförderung durch Überbuchung, Flugannullierung oder eine Verspätung von mindestens drei Stunden vorliegt, dann kannst du eine pauschale Entschädigung im Rahmen von 250 bis 600 Euro fordern. Die Höhe der Summe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke.

So weißt du jetzt bei deinem nächsten verspäteten Flug, worauf du achten musst und was dir zusteht. Es gibt aber noch weitere gute Nachrichten für deinen nächsten Urlaub.

EuGH-Urteil zugunsten von Urlauber:innen

Geht der Veranstalter pleite, dann kannst du laut einem EuGH-Urteil dein Geld zurückbekommen, auch wenn es sich im Rahmen einer Insolvenz um "außergewöhnliche Gründe" handelt – so wie zuletzt die Coronapandemie.

Worum ging es?

Urlauber:innen aus Österreich und Belgien hatten Reisen nach Gran Canaria und in die Dominikanische Republik geplant und aufgrund der Coronapandemie selbst abgesagt bzw. nach einer Verschiebung der Reise durch den Anbieter. Die Reisenden wollten im Anschluss den Preis für die Reise erstattet haben, allerdings war der Reiseveranstalter inzwischen insolvent gegangen. Die Insolvenzversicherungen weigerten sich aber einzuspringen.

Und jetzt?

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen die Insolvenzversicherungen auch dann Zahlungen leisten, wenn die Reise wegen der Coronapandemie abgesagt wurde. Ein Grund dafür ist, dass es ein EU-Recht gibt, nach dem Reisende vom Vertrag zurücktreten und den vollen Reisepreis zurückverlangen können. Nämlich wenn es sich um sogenannte "unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" handelt, wie zuletzt die Coronapandemie.

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Das Urteil vom EuGH soll zukünftig auch für Naturkatastrophen, wie Waldbrände oder Vulkanausbrüche, relevant sein.

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